ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(STAND: Oktober 2024)
1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PoleCreation, Anja Herz, in der Immenstädterstraße 11, 87435 Kempten (im Folgenden „PoleCreation“) und ihren Kunden (im Folgenden „Teilnehmer/Du“).
Durch einen Kauf einer Ware/eines Produkts oder bei der Anmeldung zu Kursen bei PoleCreation gelten die Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen als zur Kenntnis genommen und anerkannt (akzeptiert).
2. ANMELDUNGEN UND VERTRAGSSCHLUSS
Durch einen Kauf einer Ware oder Anmeldung zu Kursen/Veranstaltungen bei PoleCreation (jeglicher Art) kommt ein verbindlicher Abschluss eines Vertrages zustande. Die Anmeldung zu Kursen erfolgt ausschließlich über Eversports. In seltenen Fällen und bei Probeterminen können auch Anmeldungen über Whats App, E-Mail, Telefon oder Instagram erfolgen. Alle Anmeldungsarten zählen als verbindlicher Vertrag. (auch ohne schriftliche Bestätigung)
Der Vertrag wird durch den Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail (über Eversports, E-Mail oder Instagram) angenommen und bestätigt und somit auch alle AGBS.
2.1 Kurszeiten und Teilnehmerbegrenzung
Die Kurse finden zu festen Zeiten wöchentlich statt. Jeder Kursteilnehmer muss sich vorwiegend in seinem Stammkurs anmelden. Der Stammkurs welchem Du angehörst, wird Dir von PoleCreation zugeteilt und ausdrücklich bekannt gegeben. Die Änderung deines Stammkurs erfolgt ausschließlich nach Rücksprache und Einverständnis von PoleCreation. Offene Kurstage können nur in anderen Kursen und somit nicht in Deinem Stammkurs genutzt werden.
Jeder Kurs hat eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl überschritten, wirst Du als Teilnehmer auf der Warteliste gereiht. Sollte ein Platz frei werden, erhältst du eine Nachricht per E-Mail (ggf. über Eversports).
2.2 Erst Anmeldungen
Vor der ersten Anmeldung können 4er oder 8er Karten oder Abos gebucht werden.
Das Verwenden von Einzelkarten ist nur noch Absprache möglich
2.3 Workshops
Die Workshop Anmeldung ist ab dem veröffentlichten Datum oder ggf. dem in der Veröffentlichung bekannt gegebenen Datum möglich. Erst nach vollständiger Bezahlung der damit verbundenen Gebühren wird die Zusage eines Workshop Platzes rechtsverbindlich.
2.4 Teilnehmeralter
Alle Kurse und Workshops bei PoleCreation haben ein Mindestalter von 18 Jahren.
Bei Teilnahme von Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor dem ersten Kurstag vorzulegen.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Bedingungen und Fristen
Mit der Anmeldung des Teilnehmers werden die Teilnahmepreise und Gebühren (für Kurse, Workshops usw.) fällig und müssen umgehend auf das Kursstudio Konto (oder das von Eversports angegebene Konto) oder in Bar beim Trainer im Studio (jedoch nur nach Absprache) entrichtet werden.
Die Kursgebühr muss vor Kursbeginn beglichen werden, andernfalls behält sich PoleCreation das Recht vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen und den Platz anderweitig zu vergeben.
Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt des Kaufes/Anmeldung.
Ihre Aufrechnungsbefugnis besteht nur, wenn PoleCreation Ihre Gegenansprüche nicht bestreitet oder diese rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.
4. BLOCKKARTEN
Folgende Karten sind erhältlich:
Gebuchtes Produkt, Laufzeit
4er Karte, 4 Wochen ab erstem eingebuchten Kurstag
8er Karte, 8 Wochen ab erstem eingebuchten Kurstag
Poledance Einzelkarte, 4 Wochen ab Kauftag
Fit und Flex / Open Pole 4er Karte, 3 Monate ab Kauftag
Fit und Flexi / Einzelkarte, 4 Wochen ab Kauftag
Blockkarten Regelungen:
Die 4er und 8er Karten für Poledance laufen am Stück durch. Deine Karte beginnt somit mit Deinem ersten eingebuchten Kurstag und ist demnach ab diesem Zeitpunkt 4 Wochen oder 8 Wochen lang gültig.
Der Zeitraum der möglichen Buchungen beschränkt sich somit auf 4 bzw. 8 Wochen im Buchungskalender.
Anschließend kannst Du Dir eine neue Karte buchen, um weiterhin an Deinem Kurs teilnehmen zu können.
4.1 Fehlzeiten:
Grundsätzlich besteht die Regelung, dass versäumte Stunden oder Fehlzeiten zu Lasten des Teilnehmers gehen (auch bei Krankheitstagen oder Corona).
4.2 Absageregelungen: bis 12 Uhr vor der Kursstunde
Der Teilnehmer hat vor jeder Kursstunde die Möglichkeit, sich bis spätestens 12:00 Uhr vor Stundenbeginn für die einzelnen Trainingseinheiten abzumelden. Die Abmeldung erfolgt jedoch zwangsläufig über Eversports oder in Notfällen per E-Mail.
Absagen auf anderen Plattformen wie Instagram oder WhatsApp sind nicht gültig!
4.3 Nachholen bei rechtzeitiger Absage
Bei rechtzeitiger Absage hast Du die Möglichkeit, diese Fehlzeiten innerhalb desselben Kursblocks (je nach Verfügbarkeit) in einer Poledance Stunde nachzuholen. Die Verfügbarkeit eines Platzes zum Nachholen der Fehlzeiten wird durch PoleCreation jedoch nicht gewährleistet.
Die Möglichkeit der Benutzung deines Guthabens verfällt jeweils mit der Gültigkeit deiner aktuell gebuchten 4er oder 8er Karte.
Nicht in Anspruch genommene Nachholstunden werden nicht rückerstattet.
4.4 Spätabmeldung
Alle Absagen nach 12:00 Uhr des Kurstages werden nicht berücksichtigt! Sie können weder nachgeholt noch rückerstattet werden. Der Kurstag gilt somit als eingelöst und wird als anwesend gewertet.
4.5 Fehlzeiten durch attestierte Krankheit
Besteht eine Fehlzeit bei einer attestierten Krankheit – muss der Teilnehmer das Attest innerhalb einer Woche per E-Mail an polecreationstudio@gmail.com einreichen.
Bei der Vorlage eines ärztlichen Attestes wird die gebuchte Karte über die Dauer des ärztlich festgestellten Krankheitszeitraums verlängert. Es gibt keine Verlängerung oder Rückerstattung aufgrund von Privaten Versäumnissen.
4.6 Betretungsverbot bei Krankheit
Folgendes Betretungsverbot unserer Studios besteht bei: Krankheit/Erkältungssymptomen/Corona.
Kommt ein Teilnehmer krank in den Kurs - Darf der Zuständige Trainer die Teilnahme am Kurs verweigern! Wurde eine Stunde gebucht und dem Teilnehmer wird die Teilnahme aufgrund von Krankheit verweigert, wird der Kurstag nicht zurückerstattet. PoleCreation behält sich hier das Hausrecht vor. Ähnlich wie bei einem Attest kann der Kursblock bei einem positiven Test (einer offiziellen Teststelle) verlängert werden, hier gelten dieselben Regelungen wie bei einer attestierten Krankheit.
5. ABOS/MEMBERSHIPS
Folgende Abos/Memberships sind erhältlich:
Name, Beschreibung, Kosten, Laufzeit, Kündigungsfrist
Pole Abo Regular, 1x die Woche Pole, 82,00 €, 6 Monate, 1 Monat
Pole Abo Regular Plus, 1x die Woche Pole + Sonntags Abo, 99,00 €, 6 Monate, 1 Monat
Pole Abo Intens, 2x die Woche Pole,159,00 €, 6 Monate, 1 Monat
Pole Abo Intens Plus, 2x die Woche Pole + Sonntags Abo, 174,00 €, 6 Monate, 1 Monat
Sonntags Abo “Pole JAM”
jeden Sonntag von 09:00-19:00 mit eigener Zugangskarte zum Studio, 19,99 €, 3 Monat, 1 Monat
Nur im Abo oder mit aktiver Teilnahme an Kursen möglich! Nur für Bestandskunden!
Abos Memberships Regelungen:
Für die Abos: Pole Abo Regular, Pole Abo Regular Plus, Pole Abo Intens, Pole Abo Intens Plus, bekommst du alle Punkte des Halben Jahres auf dein Eversports Konto ausgeschüttet (25 Punkte oder 52 je nach Wahl des Abos)
Auch hier wirst du einem Stammkurs zugeteilt, an welchem du vorzugsweise teilnimmst. Die Einheiten müssen im Schnitt öfter im Stammkurs als in anderen Kursen verwendet werden).
Bei einer Mitgliedschaft können nicht genutzte Teilnahmen gesammelt werden und innerhalb der Membership (6 Monate) in anderen Kursen verwendet werden. (Poledance Kursen)
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, die nicht genutzten Teilnahmen selbstständig in anderen Kursen zu verwenden. Nach Ablauf des Abos werden alle nicht genutzten Teilnahmen gelöscht und können nachträglich nicht genutzt und nicht rückerstattet werden. Eine Verlängerung des Abos ist hier nicht möglich.
5.1 Fehlzeiten:
Grundsätzlich besteht die Regelung, dass versäumte Stunden oder Fehlzeiten zu Lasten des Teilnehmers gehen (auch bei Krankheitstagen oder Corona).
Aufgrund von Krankheit und Urlaub kann das Abo nicht verlängert werden und die nicht wahrgenommenen Stunden werden nicht Rückerstattet
5.1 Absageregelungen: bis 12 Uhr vor der Kursstunde
Der Teilnehmer hat vor jeder Kursstunde die Möglichkeit, sich bis spätestens 12:00 Uhr vor Stundenbeginn für die einzelnen Trainingseinheiten abzumelden. Die Abmeldung erfolgt jedoch zwangsläufig über Eversports oder in Notfällen per E-Mail.
Absagen auf anderen Plattformen wie Instagram oder WhatsApp sind nicht gültig!
5.2 Nachholen bei rechtzeitiger Absage
Bei rechtzeitiger Absage hast Du die Möglichkeit, diese Fehlzeiten innerhalb desselben Kursblocks (je nach Verfügbarkeit) in einer Poledance Stunde nachzuholen. Die Verfügbarkeit eines Platzes zum Nachholen der Fehlzeiten wird durch PoleCreation jedoch nicht gewährleistet.
Die Möglichkeit der Benutzung deines Guthabens verfällt jeweils mit der Gültigkeit deiner aktuell gebuchten 4er oder 8er Karte.
Nicht in Anspruch genommene Nachholstunden werden nicht rückerstattet.
5.3 Spätabmeldung
Alle Absagen nach 12:00 Uhr des Kurstages werden nicht berücksichtigt! Sie können weder nachgeholt noch rückerstattet werden. Der Kurstag gilt somit als eingelöst und wird als anwesend gewertet.
5.4 Fehlzeiten durch attestierte Krankheit
Bei einer Erkrankung ab 6 Wochen mit ärztlichem Attest kann die Mitgliedschaft pausiert werden.
Möglich ist auch eine Gutschreibung in Form einer entsprechenden Blockkarte (entsprechend der Länge des Attest und den noch übrigen Punkte des Abos). Hier muss jedoch innerhalb der Erkrankung das offizielle Attest per E-Mail an polecreationstudio@gmail.com eingereicht werden.
5.5 Betretungsverbot bei Krankheit
Folgendes Betretungsverbot unserer Studios besteht bei: Krankheit/Erkältungssymptomen/Corona.
Kommt ein Teilnehmer krank in den Kurs - Darf der Zuständige Trainer die Teilnahme am Kurs verweigern! Wurde eine Stunde gebucht und dem Teilnehmer wird die Teilnahme aufgrund von Krankheit verweigert, wird der Kurstag nicht zurückerstattet. PoleCreation behält sich hier das Hausrecht vor. Ähnlich wie bei einem Attest kann der Kursblock bei einem positiven Test (einer offiziellen Teststelle) verlängert werden, hier gelten dieselben Regelungen wie bei einer attestierten Krankheit.
6. SONNTAGS ABO "POLE JAM"
Jedes Mitglied unterliegt den Allgemeinen AGBS von PoleCreation, sowie dieser PoleJam Ordnung. Die PoleJam Ordnung und die AGBs werden dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt und mit Unterzeichnung akzeptiert. Die Öffnungszeiten des Studios für diesen Vertrag „PoleJam ABO“ sind jeden Sonntag von 09:00-19:00 Uhr. PoleCreation behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen die Öffnungszeit auf einen anderen Wochentag zu verlegen. Die Leistung gilt hierdurch weiterhin als erbracht.
6.1 Beschreibung des Abos PoleJam / freies Training ohne Trainer
Ein Vertrag ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren möglich.
Das Mitglied hat die Möglichkeit durch die Buchung des Abonnements „PoleJam“ die Studioräumlichkeiten, sowie das Inventar zum freien Training, ohne Beisein eines Trainers von PoleCreation, zu benutzen. Die Benutzung und Inanspruchnahme dieser Leistung kann ausschließlich von Bestandsmitgliedern getätigt werden, welche sich in einem laufenden Stammkurs von PoleCreation befinden. Vor Inanspruchnahme der Leistung wird jedes Mitglied persönlich durch einen Trainer von PoleCreation eingewiesen und explizit auf die Risiken der Benutzung des Sportgerätes ohne Anwesenheit eines Trainers hingewiesen. Die Benutzung der Sporträumlichkeiten erfolgt hierbei auf eigenes Risiko. (Es wird auf den Punkt 8 in den AGBs verwiesen). Das Mitglied hat sich vor Vertragsschluss und fortwährend zu versichern, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, welche der Benutzung des Sportgerätes ohne Trainer entgegenstehen. Im Bedarfsfall ist ein ärztlicher Rat einzuholen.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Sportgeräte, sowie das Inventar von PoleCreation sorgfältig zu behandeln. Das Mitglied verpflichtet sich, beim Verlassen der Studioräumlichkeit alle befindlichen Fenster zu schließen, die Heizung auf Stufe 1 herabzudrehen, jegliche Lichtquellen auszuschalten und Wasserhähne zu schließen.
Jedes Mitglied erhält einen codierten Zugangsschlüssel (siehe Punkt 1.6), mit welchem sich das Mitglied verpflichtet, die Studioräumlichkeiten nach Verlassen des Studios ordnungsgemäß zu verschließen. Sollte das Verschließen des Studios, durch das Mitglied versäumt werden, welches zuletzt die Studioräumlichkeiten verlässt, haftet dieses Mitglied in vollem Umfang für jegliche entstehenden Schäden, auch wenn diese durch unbekannte Dritte verursacht worden sind.
Dem Mitglied ist es untersagt, weiteren Personen den Zugang zu den Studioräumlichkeiten zu ermöglichen, welche kein Mitglied von PoleCreation sind und/oder kein Abonnement „PoleJam“ getätigt haben. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch PoleCreation mittels der eingesetzten Videoüberwachung stichprobenartig überprüft. PoleCreation behält sich das Recht vor, bei einer Verletzung der genannten Pflichten des Mitglieds die Mitgliedschaft fristlos außerordentlich zu kündigen. Einer Abmahnung bedarf es vorab nicht.
6.2 Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Monaten (Einzeln) oder 6 Monate (zusammen im Pole Abo Regular oder Intens)
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um jeweils um 3 Monate, sofern nicht 2 Wochen vor Vertragsende in Textform gekündigt wird. Die Kündigung durch das Mitglied hat gegenüber PoleCreation, Im Schlattes 21, 87496 Untrasried mit der Filiale in der Immenstädterstraße 11 in 87435 Kempten zu erfolgen. Kündigungen müssen klar zugeordnet werden können (vollständiger Name, Anschrift und Mitgliedsnummer.
6.3 Unterbrechung/Stilllegung
Bei länger andauernder Erkrankung/Verletzung (ab 6 Wochen) oder Schwangerschaft ruht der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Verhinderung ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Verhinderung mit Beginn zum Folgemonat Die Stilllegung kann nur für volle Monate erfolgen. Die Verhinderungsgründe müssen PoleCreation unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z.B. ärztliches Attest) schriftlich mitgeteilt werden. Bei Ruhen bzw, Stilllegung des Vertrages ist der Mitgliedsausweis gesperrt. Während der Stilllegung ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten.
Im Obigen entbindet eine Erkrankung/Verletzung oder sonstige Nichtnutzung der Studioräumlichkeiten nicht von den Verpflichtungen des Vertrages. Eine rückwirkende Anzeige der Verhinderung und Erstattung der Beiträge ist nicht möglich.
6.4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sind in dem Vertrag einmalige Beiträge oder sonstige Zahlungen vereinbart, werden diese am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus, je nach Wahl des Mitglieds, am 1. des Monats fällig und per Lastschrifteinzug abgebucht.
Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten (sog. Bankrücklastkosten) vom Mitglied zu tragen.
Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags in Höhe der Summe von zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Bis zur Zahlung ist PoleCreation berechtigt, die Leistungen zu verweigern und es kommt zur Sperrung der Mitgliederkarte.
Rücktritt:
Ein Rücktrittsrecht gilt innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss im einzelnen Abo
6.5 Magnetkarte/codierter elektronischer Zugangsschlüssel
Durch die Buchung des Abonnements „PoleJam“, erhält das Mitglied einen codierten Schlüssel, welcher Ihm zum Zugang des Studios, in dem dafür explizit festgelegten Zeitraum, berechtigt. Das Mitglied ist verpflichtet, den codierten Zugangsschlüssel ausschließlich persönlich zu verwenden. Das Überlassen/Zugänglichmachen an Dritte ist ausdrücklich verboten.
Der Verlust des Zugangsschlüssels ist unverzüglich PoleCreation zu melden, um eine Deaktivierung des Schlüssels zu ermöglichen.
Sollte der Zugangsschlüssel unberechtigt an Dritte überlassen werden, wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 100 Euro erhoben, ohne dass es eines expliziten Schadensnachweises bedarf.
6.6 Sicherheit
Das Mitglied versichert, dass es bereits nötige Basics aus dem Luftakrobatik Bereich (Poledance) und Fitness besitzt, um selbstständig trainieren zu können. Dem Mitglied wird dringend empfohlen, ein Warm-up von 15-20 Minuten vor der eigentlichen Trainingseinheiten sowie ein Cool Down danach durchzuführen.
Das Mitglied verpflichtet sich, keine für ihn gesundheitsschädlichen Figuren, Spins, Tricks und andere sportliche Ausführungen im Studio durchzuführen.
Das Mitglied hat sich beim Training seinem aktuellen Kursniveau anzupassen.
Das Mitglied ist verpflichtet, die vorgesehenen Sicherheitsmatten zu verwenden.
Aufgrund von Verletzung in der Zeit des Pole Jam Abos ohne Trainer ist eine Haftung des Studios ausgeschlossen. Dem Mitglied ist bewusst, dass es auf eigene Gefahr selbstständig traineirt. Es wird hier ausdrücklich auf den Punkt 8 (Haftung) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PoleCreation hingewiesen.
Das Mitglied ist verpflichtet, jeglichen Schmuck abzunehmen - für Beschädigungen, die auf das Mitglied zurückzuführen sind, haftet das Mitglied in vollem Umfang.
6.7 Nutzung von Sportgeräten:
Das Mitglied ist berechtigt folgende Gegenstände im Studio zu nutzen:
Poledance Stangen, Yogamatte, Sicherheitsmatten, Yoga Blöcke, Yoga Gürtel, Gewichte, Bälle, Bänder.
Das Mitglied ist nur berechtigt, die Gegenstände aus der untersten Reihe des Regals zu verwenden. Die Öffnung aller weiteren Kisten und das Betreten des Bereichs hinter dem Regal ist für das Mitglied verboten.
Das Mitglied ist verpflichtet, mit der eigenen Musikbox GEMA freie Musik zu spielen.
6.8 PERSONENBEZOGENE DATEN
Das Mitglied ist verpflichtet, jeder Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Bankverbindung, etc.) PoleCreation sofort schriftlich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
6.9 Fehlzeiten:
Grundsätzlich besteht die Regelung, dass versäumte Stunden oder Fehlzeiten zu Lasten des Teilnehmers gehen (auch bei Krankheitstagen oder Corona).
Aufgrund von Krankheit und Urlaub kann das Abo nicht verlängert werden und die nicht wahrgenommenen Stunden werden nicht Rückerstattet.
7. FEIERTAGE URLAUB UND ABGESAGTE KURSE DUCH STUDIO
Feiertage und Urlaub des Studios:
Anja Herz behält sich das Recht vor das Studio aufgrund von Urlaub, Feiertagen oder sonstigem, an mehreren Wochen im Jahr zu schließen.
Wenn das Studio aufgrund von Feiertagen oder Urlaub geschlossen hat, gibt es keine Rückerstattung oder Verlängerungen (im Abo).
Blockkarten können nur nach Absprache verlängert werden. Hier gilt weiterhin, dass Vor und Nachholprinzip. Falls Du eine Verlängerung benötigst, ist es zwingend notwendig, dass Du selbst aktiv auf Anja Herz zukommst und zwar spätestens bis zu dem Kurstag, an dem du normalerweise teilgenommen hättest. Bei allen späteren Anfragen gibt es keine Rückerstattung und Verlängerung mehr - da dies mit einem extremen Mehraufwand verbunden ist. Es erfolgt keine automatische Verlängerung. Wenn am selben Tag ein Alternativ Programm (Ersatzkurs) stattfindet - dann Erfolgt keine Verlängerung der Blockkarten, auch nicht bei aktiver Nachfrage.
8. STORNIERUNGEN (RÜCKTRITT)
Ein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs.2 Nr.9 BGB).
8.1 Stornierung (Rücktritt)
Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung bei Abbruch eines Kurses oder Versäumnis eines Kurstages (auch Veranstaltung, Event, JGA usw.). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Eine Stornierung (Rücktritt) ist über unsere Online Plattform Eversports oder schriftlich per E-Mail einzureichen. Hier gelten folgende Fristen:
gebuchtes Produkt, Fristen zum kostenfreien Rücktritt
4er und 8er Karte Poledance, Bis 7 Tage vor Kursbeginn
Sonntags Abo „Pole Jam“, Bis 7 Tage vor Kursbeginn
Abos und Memberships, Bis 14 Tage vor Kursbeginn
Einzelstunden (Einzelkarte), Bis 48 Stunden vor Stundenbeginn
Events, Probetermin, individuelle Gruppenstunden, Bis 72 Stunden vor Stundenbeginn
Personaltraining, Bis 72 Stunden vor Stundenbeginn
Ist die jeweilige Frist zum Rücktritt überschritten, wird bei jedem der oben genannten gebuchten Produkte der volle Betrag fällig.
Workshops, JGA-Events, Private-Partys
Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Ist bei Workshops, JGA-Events, Privaten-Partys etc. die Frist zum Rücktritt überschritten, wird ein Betrag von 80€ fällig.
Auch im Falle einer attestierten Krankheit ist ein späterer Rücktritt nicht möglich.
9. ALLGEMEINES
9.1 Teilnehmeranzahl
Die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses beträgt 3 Personen.
PoleCreation behält sich das Recht vor, Kurse mit weniger als 3 Personen abzusagen. Dies erfolgt in der Regel über Eversports – der Teilnehmer erhält hier eine E-Mail.
Im Falle, dass ein Kurs aufgrund von zu wenig Teilnehmern oder Erkrankung des Trainers abgesagt werden muss, wird PoleCreation einen Ersatztermin anbieten oder die laufende Karte der bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Teilnehmer verlängern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die maximale Teilnehmeranzahl ist in den einzelnen veröffentlichten Kursen bei Eversports einzusehen.
9.2 Änderungen im Kurs
Änderungen im Kursplan sind jederzeit möglich.
Stammkurse können auf andere Tage verlegt oder zusammengelegt werden – Hier können sich der Tag, die Uhrzeit und der Trainer ändern. Des Weiteren kann bei dem Ausfall eines Trainers eine Stellvertretung eingesetzt werden.
9.3 Leistungen des Kursangebotes
Das Lehrangebot der einzelnen Kurse ist nicht verbindlich und richtet sich nach dem Leistungsniveau der Teilnehmer. Der Fortschritt und Erfolg im Kurs für den Einzelnen hängt von seinen persönlichen Fähigkeiten ab. Einen bestimmten Erfolg kann PoleCreation nicht garantieren.
9.4 Teilnahmebedingungen & Gesundheit des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann nur gesund das Training von PoleCreation absolvieren.
PoleCreation übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden des Mitglieds.
Durch die Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich (auch körperlich und geistig) dazu in der Lage ist, am Kurs teilzunehmen. Verletzungen, Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen sind vor dem Kursbeginn den jeweiligen Trainern mitzuteilen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Vorerkrankungen oder Verletzungen einen ärztlichen Rat einzuholen und eine Bescheinigung (dass er am Training teilnehmen darf) unaufgefordert vorzulegen.
Der Trainer hat das Recht, den Teilnehmer vom Unterricht/Training auszuschließen.
Außerdem betätigt der Teilnehmer durch seine Anmeldung, dass er sich dem Risiko des Trainings bewusst ist.
Die Teilnahme an einem Kurs und der damit verbundene körperliche Einsatz (Kurse, Workshops, Events o.ä.) innerhalb des Kurses geschehen auf eigene Gefahr. Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Kursinhalte übernimmt das Kursstudio keine Haftung.
9.5 Verspätungen
Bei Verspätung zur Teilnahme an einem Kurs/Training, geht dies zu Lasten des Teilnehmers und es steht ihm somit keine verlängerte Trainingszeit zu. Verpasst der Teilnehmer somit die Aufwärmphase, ist er selbst für eventuell auftretende Verletzungen verantwortlich.
Es wird empfohlen, dass sich der Teilnehmer bereits 5-10 Minuten vor Kursbeginn im Studio befinden. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen alle Teilnehmer, welche 10 Minuten nach Kursbeginn erscheinen, nicht mehr am Training teilnehmen.
10. PERSONENBEZOGENE DATEN
Das Mitglied ist verpflichtet, jeder Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Bankverbindung, etc.) PoleCreation sofort schriftlich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
11. HAFTUNG DES STUDIOS
Eine Haftung des Kursstudios ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
-
Verlust von mitgebrachten Gegenständen/Wertgegenständen (Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände ins Studio mitzubringen)
-
Verletzungen des Lebens, Körper oder Gesundheit
-
sonstige Schäden
(Bei Verletzungen oder sonstigen Schäden die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kursstudios oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen des Kursstudios beruhen, greift die Haftungsbeschränkung des Kursstudios nicht).
Sofern das Kursstudios zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht) verletzt und hierfür haften muss, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
11.2 Haftung Mitglied
Das Mitglied ist verantwortlich für Schäden, die es im Unterrichtsraum, in den gesamten Räumlichkeiten und im freien Gelände der jeweiligen Veranstaltung während seines Aufenthaltes verursacht. Der verursachte Schaden ist vom Mitglied in vollem Umfang zu tragen.
12. URHEBERRECHTE
Alle von PoleCreation erhaltenen Schulungsmaterialien sowie die während des Unterrichts zur Verfügung gestellten oder produzierten Ressourcen (Bilder, Videos usw.) sind Eigentum von PoleCreation. Alle Namen, Beschreibungen, Trainingsinhalte, Abbildungen und Trainingskonzepte sind ausschließliches Eigentum von PoleCreation und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht verwendet oder mit anderen geteilt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach Ereignissen. Ohne die Erlaubnis von PoleCreation dürfen keine Fotos, Videos oder Texte, die während der Kurse, Trainings oder Veranstaltungen erstellt wurden, gedruckt oder online veröffentlicht werden. Das Kursstudio wird in diesem Fall nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Teilnehmer darf die Urheberrechte von PoleCreation nicht verletzen. Insbesondere dürfen während des Kurses erworbene Choreografien ohne Zustimmung von PoleCreation weder entgeltlich noch unentgeltlich aufgeführt oder Dritten beigebracht werden. Bei Nichteinhaltung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Alle schriftlichen Inhalte, einschließlich Beschreibungen, Bilder, Videos und Designs, sind urheberrechtlich und durch andere rechtliche Schutzmaßnahmen geschützt.
13. DATENSCHUTZ, DATENERHEBUNG, VIDEOÜBERWACHUNG
13.1 Datenerhebung / Nutzung
Die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch PoleCreation selbst oder durch anderweitige Dienstleister, welche Polecreation weisungsgebunden sind. Der Zweck wird im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und wenn erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten, beschränkt.
13.2 Videoüberwachung
Die Kursräumlichkeiten werden durch PoleCreation mittels Videokameras dauerhaft videoüberwacht. Zu den Kursräumlichkeiten zählen lediglich der Kursraum, welcher zur Ausübung der Sportart genutzt wird. Umkleideräumlichkeiten, sowie Toilettenräumlichkeiten werden nicht videoüberwacht. Mittels der Videoüberwachung findet die Überprüfung des berechtigten Zugangs zum Kursstudio, insbesondere in Abwesenheit eines Trainers, statt. Ebenfalls findet die Überwachung zum Nachweis eines Unfallgeschehens am Trainingsgeräts gegenüber PoleCreation statt. Dieser Bedarf ergibt sich insbesondere bei der Nutzung der Kursräumlichkeiten ohne einen Trainer (Open-Pole-Stunden), sowie bei einer externen Vermietung der Kursräumlichkeiten. Zudem findet die Überwachung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, sowie zur Nachweispflicht etwaiger Sachbeschädigungen oder vorsätzlicher Verletzungen im Studio statt. Die Aufzeichnung erfolgt lediglich mittels Video, Tonaufnahmen werden nicht gefertigt. Die Daten werden durch die Einrichtung technischer Maßnahmen außerordentlich geschützt und entsprechend Art. 17 DSG-VO umgehend gelöscht, wenn diese zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind. Eine Löschung der Daten erfolgt in der Regel nach ca. 72 Stunden. Der Teilnehmer zeigt sich mit dieser Art der Videoüberwachung einverstanden.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND STREITBEILEGUNGSVERFAHREN
14.1 Recht und Streitbeilegungsverfahren
Auf Verträge zwischen dem Kursstudio und dem Besteller unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Ergänzend wird auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission verwiesen. Der Käufer kann diese Plattform über die Internetadresse https://webgate.ec.europa.eu/odr/. erreichen.
Unter der folgenden E-Mail-Adresse kann der Käufer mit unserem Unternehmen in Kontakt treten: polecreationstudio@gmail.com
14.2 Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu).
14.3 Geltung der AGB
Die übrigen AGB gelten auch dann, wenn einzelne ihrer Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkung dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt, das die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Sollten sich die AGB als unzureichend erweisen, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
14.4 Überarbeitung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und mit sofortiger Wirkung nach Ermessen von PoleCreation geändert werden. Mit Bekanntgabe dieser AGB verlieren alle bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit.
Stand: Oktober, 2024